Grazetta

AGB

Geschäfts- und Zahlungsbedingungen

Platzierungswünsche (ausgenommen die im Tarif genannten „Specials“, die für den Auftragnehmer bindend sind) werden nach Möglichkeit erfüllt. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden. Die Annahme eines Anzeigen- oder Beilagenauftrages wird nur nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftragnehmer gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber unverzüglich zurückgesandt. Grobe Abzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt. Die Rechnung mit Beleg wird spätestens am 5. Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats erstellt. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Bezahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen laut ABGB verrechnet. Der Verlag behält sich vor, nicht eingehobene Werbeabgaben nachzuverrechnen, wenn die Steuerbehörde eine derartige Abgabe einfordert. Kosten, die durch außergerichtliche oder gerichtliche Betreibung entstehen, gehen zu Lasten des Schuldners. Mit der Rechnung wird ein Beleg übermittelt. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung des Auftragnehmers. Storno nur bis zum Anzeigenschluss möglich, ansonsten sind Stornokosten zu tragen. Alle Preise verstehen sich exkl. USt. und 5 % Werbeabgabe. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Zeitungsherausgeber, sofern dieser Tarif keine andere Regelung enthält.

Zusätzliche Bedingungen des Auftragnehmers

a) Annahme: Für die Richtigkeit fernmündlich aufgegebener Anzeigen und undeutlich geschriebener Textvorlagen kann keine Gewähr übernommen werden.

b) Haftung: Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat gegründet werden (so zum Beispiel auch, wenn sie von Mitbewerbern des Verlages geltend gemacht werden sowie Einschaltkosten von gerichtlich angeordneten Gegendarstellungen), schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen.

c) Reklamationen: Beanstandungen aller Art sind innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige zu erheben.

d) Anzeigenaufträge, gleichgültig von wem übernommen, gelten erst dem Auftragnehmer als verbindlich, wenn sie angenommen wurden.

e) Der Auftragnehmer ist unter wichtigen Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen.

f) Aufbewahrung: Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach dem Erscheinen der letzten Anzeige.

g) Druckfehler: Für Druckfehler, die den Sinn des Inserats nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag bzw. durch Druckfehler usw. entstehen, ab. Der Auftragnehmer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jedenfalls ist die Haftung der Höhe nach mit dem Betrag des Preises für den betreffenden Auftrag begrenzt.

h) Zustimmungserklärung zu Werbeinformationen: Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, per Telefon, Fax, E-Mail, SMS etc. auch in Form von Massensendungen und auch zu Werbezwecken über Aktionen des Auftragnehmers kontaktiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

i) Anzeigenpreise: Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

j) Für Anzeigen, die nicht den vorgegebenen Formaten (1/4 Seite quer, hoch und normal, 1/2 Seite quer, hoch, Panorama, 1/1 Seite und 2/1 Seiten abfallend oder nicht abfallend) entsprechen, wird der jeweils nächsthöhere Wert verrechnet.

k) Konditionen: Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht worden ist.

l) Bei Konkurs und Zwangsausgleich entfällt jeglicher Nachlass.

m) Agenturprovision: Leistungen, die eine 15%ige Agentur- (Mittler-) Provision rechtfertigen, sind die Mittlerleistung selbst, die Übermittlung einer druckfertigen Unterlage bzw. elektronische Übermittlung des fertigen Sujets und die Übernahme des Delkredere und die Haftung für Copyrightfragen.

n) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsort ist der Erscheinungsort der Zeitung. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

ETTA Verlags GmbH

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