FPÖ-Klubobmann Marco Triller erklärt, wie die blau-schwarze Landesregierung mit dem neuen Sozialhilfegesetz 12 Millionen Euro pro Jahr einsparen wird und warum sie damit für mehr Gerechtigkeit für steirische Bürger sorgt.

mehr oder gleich viel ausmachen wie eine Pension mit Ausgleichzulage.“
GRAZETTA • Sie sind seit Ende vergangenen Jahres Klubobmann des FPÖ-Landtagsklubs. Im Brotberuf sind Sie Berufsoffizier. Das ist wahrscheinlich hilfreich, um alle Abgeordneten beieinander zu halten.
MARCO TRILLER • Meine Erfahrung als Berufsoffizier macht es schon leichter, eine Führungsaufgabe wahrzunehmen. Der FPÖ-Klub ist mit 17 Landtagsabgeordneten und vier Bundesräten der größte im Landtag. Dazu kommen 12 Mitarbeiter. An der Militärakademie lernt man zu führen und da nimmt man schon das eine oder andere mit.
Eine Ihrer Aufgaben ist die enge Zusammenarbeit mit Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl von der ÖVP. Sie sind sein Spiegel, wie es im Jargon heißt.
MT • Man könnte auch sagen, ich bin sein Schatten. Mein Job ist es, zu kontrollieren, ob im Sinne des Regierungsprogrammes gearbeitet wird. Tatsächlich ist unser Verhältnis aber sehr gut und wir treffen uns regelmäßig zum sachpolitischen Austausch.
Eine wichtige Weichenstellung in der Gesundheitspolitik steht in diesem Herbst an. Da werden die Kosten des Plan B, also der Alternative zum Leitspital in Stainach, veröffentlicht. Was es also kosten wird, die Krankenhäuser in Rottenmann, Schladming und Bad Aussee neu aufzustellen.
MT • Die KAGes ist mit ihren Berechnungen, was den Finanzbedarf für Personal und Investitionen betrifft, noch nicht ganz fertig. Als Gesundheitspolitiker bin ich froh, dass man sich Zeit lässt. Niemand hat etwas von einem Schnellschuss. Ich bin froh, dass die unabhängige Expertenkommission, die den Plan B vorgelegt hat, unser Eintreten für eine wohnortnahe und flächendeckende Gesundheitsversorgung im Ennstal bestätigt hat. Was ich aber jetzt schon sagen kann: Der Plan B ist wesentlich kostengünstiger als das Leitspital in Stainach.
Was macht Sie da so sicher?
MT • Die einzigen Kosten, die in unmittelbarer Zukunft anfallen werden, dienen der Sanierung des LKH Rottenmann. Das Leitspital in Stainach hätte wohl gut eine halbe Milliarde gekostet. Die Sanierung von Rottenmann wird vermutlich einen Bruchteil davon kosten. Und das ist angesichts der angespannten Budgetlage eine gute Nachricht.
Landeshauptmann Mario Kunasek und Soziallandesrat Hannes Amesbauer haben im September das, wie sie sagen, strengste Sozialhilfegesetz Österreichs präsentiert. Woran lässt sich das festmachen?
MT • Es gibt eine Bemühungspflicht, das bedeutet, dass man sich für den Arbeitsmarkt qualifizieren muss, die dafür notwendigen Sprachkenntnisse erwerben muss. Was im steirischen Gesetz österreichweit einzigartig ist: Die Sozialhilfe darf nicht mehr oder gleich viel ausmachen wie eine Pension mit Ausgleichzulage. Wir haben auch geregelt, dass es Fälle wie in Wien, bei der eine syrische Familie 9.000 Euro im Monat bezieht, in der Steiermark nicht geben wird. Wir reduzieren die Kinderhöchstsätze. Es gibt übrigens in der Steiermark keine einzige österreichische Familie mit sechs Kindern, die Sozialhilfe bezieht. Mit drei Kindern sind 57 Prozent keine Österreicher, mit vier Kindern 60 Prozent. Und wir führen Sanktionen ein, die Sozialbetrug mit Kürzungen von bis zu 100 Prozent ahnden.
Sie haben die Reformen auch damit begründet, dass damit der Anteil der ausländischen Bezieher von Sozialhilfe gesenkt werden muss.
MT • Von den etwas mehr als 15.000 Beziehern von Sozialhilfe im Juli dieses Jahres waren über 6.000 Personen Drittstaatsangehörige und davon 30 Prozent Asylberechtigte. Diese Zahl macht deutlich, dass Zuwanderer in der Sozialhilfestatistik überrepräsentiert sind. Menschen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft machen in der Steiermark aber nur 14,6 Prozent der Bevölkerung aus.
Das Gesetz ermächtigt die Landesregierung auch, ein Integrationsleitbild festzuschreiben. Wer dem nicht entspricht, verliert den Anspruch auf Sozialhilfe.
MT • Für uns steht Leistung im Vordergrund. Bisher profitieren vor allem Asylberechtigte von der Sozialhilfe, die nie ins System eingezahlt haben. Mit dem Gesetz wird die Magnetwirkung für die Zuwanderung beendet und die Gerechtigkeit für Leistungsträger, für Steirer, wiederhergestellt. Mit den Maßnahmen sparen wir zwischen zwölf und 13 Millionen Euro jährlich ein.
Sie senken aber auch die Wohnkostenpauschale von 20 auf 15 Prozent. Das trifft auch österreichische Staatsbürger.
MT • Ja, das trifft alle. Man muss aber wissen, dass 59 Prozent aller Sozialhilfe-Bezieher Langzeitbezieher sind. Und unser Ziel muss es sein, diese Menschen zurück in den Arbeitsprozess zu bekommen. Deshalb wird es auch strengere Sanktionen geben. Es gibt ab sofort Nulltoleranz für den Betrug am Steuerzahler.
Im Herbst werden die ersten Maßnahmen im Bereich Bürokratieabbau veröffentlicht. Was wird kommen?
MT • Wir beschließen das erste Deregulierungsgesetz, das zweite wird im nächsten Jahr kommen. Vereinfachungen von Verwaltungsverfahren waren möglich, weil wirklich alle Betroffenen, die zuständigen Abteilungen des Landes, Gemeindevertreter, die Kammern, die Ziviltechniker und die Oppositionsparteien zusammengearbeitet haben und Gesetze durchforstet haben. Ein Beispiel für einen gelungenen Bürokratieabbau ist die Genehmigung von Wärmepumpen. Es wird in Zukunft ausreichen, wenn der Eigentümer ein Gutachten über Lärmbelastung und Abstand zum Nachbargrundstück anfertigen lässt und dieses vorlegt. Sobald er das hat, gilt die Pumpe als genehmigt.
Foto: Benjamin Gasser






